von Jan Grupe
Vorbei: Maskenpflicht im Taxi
Die Pressemeldung der Sozialbehörde finden Sie hier:
https://www.hamburg.de/
Herr Ritter von der BVM schreibt dazu:
"Mit Wegfall der Maskenpflicht ab dem 1. Februar 2023 im öffentlichen Nahverkehr entfällt diese auch für Fahrgäste sowie für Fahrinnen und Fahrer in den Taxen und Mietwagen. In der Folge bedeutet dass dann auch, dass die Beförderungspflicht im Taxenverkehr wieder vollumfänglich besteht. Aus unserer Sicht spricht nichts dagegen, dass installierte Trennvorrichtungen weiterhin benutzt werden (solange diese nicht von anderen Behörden wie der Polizei beanstandet wurden) und Fahrgäste erst einmal auf die hinteren Plätze gebeten werden. Aber: Es dürfen keine Fahrten mehr abgelehnt werden mit dem Hinweis, dass der Beifahrersitz nicht besetzt wird und die Personengruppe zu groß sei."